Justiz

Keine Extremisten als ehrenamtliche Schöffen - Gesetzentwurf

10.10.2026, 12:46

Als ehrenamtlicher Schöffe soll nur noch infrage kommen, wer auf dem Boden des Grundgesetzes steht. So will es die Justizministerin im Gesetz verankern. Nächste Woche legt sie einen Entwurf vor.

Mit Blick auf die Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das Richtergesetz reformieren. Nächste Woche werde sie einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte die SPD-Politikerin der «Welt am Sonntag». Damit will Hubig verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern.

«Wir wollen im Gesetz klarstellen: Auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten», so Hubig weiter. «Sie müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.» Nicht Schöffe werden können solle, wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei. 

Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers müsse der Schöffenwahlausschuss dem nachgehen, erläuterte Hubig die Pläne. Dafür könnten Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt oder etwa öffentliche Social-Media-Profile geprüft werden. Schon jetzt ist demnach möglich, dass anhand der verpflichtenden öffentlichen Auslegung der Namenslisten jeder Einspruch gegen einen Vorschlag erheben kann.

Die Reform hatte Hubig im Juni angekündigt. Damals hatte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gesagt, es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden.