Anschlag 2024 in Deutschland
Höchststrafe für Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
26.06.2026, 13:31
Wegen des Anschlags von 2024 auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten hat ein Gericht in der ostdeutschen Stadt den Todesfahrer die Höchststrafe verhängt.
Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.
Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten
Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.
Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
Tat war laut der Anklage lange vorher geplant
Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. «Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.» Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.
Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Dort bekam er auch seine Facharztanerkennung - bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivisten für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.