Bundeswehr
Beförderungssystematik für Feldwebel-Laufbahn wird umgestellt
16.05.2026, 15:02
Das Verteidigungsministerium stellt die Systematik zur Beförderung in den Feldwebel-Laufbahnen nach mehreren Gerichtsurteilen um. Es ist nun nicht mehr möglich, auf einem einzelnen Dienstposten vom Feldwebel oder Bootsmann bis zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann befördert zu werden. «Wir verhindern, dass ansonsten Gerichte entscheiden, wer befördert wird und wer nicht», hieß es aus dem Verteidigungsministerium dazu.
Bisher ist die Beförderungspraxis an Mindestdienstzeiten geknüpft. So war für die Beförderung vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren vorgesehen.
Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster mit Beschlüssen vom Juli 2025 entschieden, dass pauschale Mindestdienstzeiten für Beförderungen in den Fällen der Stabsfeldwebel gegen das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip verstoßen. Es hat damit eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004 bestätigt, wonach Beförderungen allein auf Grundlage des Dienstalters rechtswidrig sind.
Ab dem 1. Juli 2026 sollen nun zunächst alle Besetzungsentscheidungen zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann ausgesetzt werden («Ordnungshalt»). Es gelte, «unter Hochdruck» eine Neubewertung sowie Neustrukturierung der Dienstposten vorzunehmen. Ziel sei es, dass Karrieren an einem Standort auch künftig möglich blieben.