Taten im syrischen Bürgerkrieg
Deutschland: Angeklagter schweigt zu 70-fachem Mordvorwurf
27.04.2026, 14:59
Er soll für Folter, brutale Verhöre und den Tod zahlreicher Häftlinge in Syrien mitverantwortlich sein: Deutschlands Bundesanwaltschaft wirft einem 48 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Mord in 70 Fällen vor, außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Er muss sich vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) verantworten. Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte.
Ihm wird zur Last gelegt, zwischen April 2011 und April 2012 als Wärter in einem Gefängnis des syrischen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus tätig gewesen zu sein. In dieser Funktion habe er sich an zahlreichen Verhören beteiligt, bei denen Gefangene misshandelt und gefoltert worden seien. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme im Mai 2025 in Untersuchungshaft.
Dass der Fall in Koblenz verhandelt wird, hat nach Angaben eines Gerichtssprechers zwei Gründe. Der eine sei das sogenannte Weltrechtsprinzip. Das besagt, dass bestimmte besonders schwere Straftaten - wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit - in Deutschland verhandelt werden dürfen, unabhängig davon, wo sie passiert sind. Zum anderen lebte der Angeklagte zuletzt in Pirmasens im südwestdeutschen Bundesland Rheinland-Pfalz.
Foltermethoden und tödliche «Willkommenspartys»
Laut Anklage soll er den Menschen erhebliche körperliche und seelische Leiden zugefügt haben. Teils habe er Folterungen beaufsichtigt, teils selbst ausgeführt. Zu den Foltermethoden gehörten demnach Schläge auf die fixierten Körper, Elektroschocks, das Herausreißen von Finger- und Zehennägeln und auch das nächtliche Aufhängen an der Decke mit regelmäßigem Übergießen von kaltem Wasser.
Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, über die Zustände in dem Gefängnis Kenntnis gehabt zu haben und dennoch dort als Wärter gearbeitet zu haben. Er sei Leiter der Vernehmungsabteilung gewesen. Insgesamt sollen infolge der Gewalt und der lebensfeindlichen Haftbedingungen mindestens 70 Gefangene gestorben sein, wie es in der Anklage heißt.
In Syrien begannen spätestens Mitte März 2011 Proteste gegen die Regierung des damaligen Staatschefs Baschar Al-Assad. Die Regierung unterdrückte regierungskritische Aktivitäten der Opposition mit Gewalt. Geheimdienste sollten dabei nach Angaben der Bundesanwaltschaft - Deutschlands oberster Anklagebehörde - die Proteste möglichst frühzeitig unterbinden und Bewegungen einschüchtern.
Demnach wurden überall im Land tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und auch getötet. Der Konflikt endete in einem Bürgerkrieg mit internationaler Beteiligung. Baschar al-Assad wurde im Dezember 2024 gestürzt.