Oberlandesgericht
Speziallaser nach China geliefert: Drei Deutsche verurteilt
22.12.2025, 15:17
Ein Unternehmensberater und ein Unternehmer-Ehepaar sind wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte drei Jahre Haft gegen den Unternehmensberater aus Hessen und jeweils zwei Jahre auf Bewährung gegen das Unternehmer-Paar aus Viersen in Nordrhein-Westfalen.
Die 69-Jährige und ihr 73-jähriger Ehemann hatten in Düsseldorf eine Beraterfirma mit Büros in London und Shanghai betrieben. Der Vorwurf der Spionage zugunsten Chinas war bereits während des Prozesses fallen gelassen worden. Das Gericht sprach die drei Angeklagten aber wegen gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz schuldig.
Die sogenannten Quantenkaskaden-Laser durften ohne Genehmigung nicht nach China geliefert werden. Ihr Geschäftspartner, der Leiter einer internationalen Akademie der Wissenschaften in Peking, habe die Laser dennoch angefordert und dabei auch deutlich gemacht, dass der Bestimmungsort China geheim bleiben müsse.
Dafür, dass die Laser auch militärisch genutzt werden können, habe das Gericht keine belastbaren Anhaltspunkte gefunden. Die Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Zudem hatten die Ermittler belastende Kommunikation gefunden.
Konspirativ beschafft und verschickt
Der erste Laser sei über einen Strohmann beschafft worden. Dann sei eine sogenannte Endverbleibserklärung unterzeichnet worden, wonach der Laser für England bestimmt sei. Stattdessen sei er von dem Unternehmensberater aus Bad Homburg in ein altes Mobiltelefon eingebaut und nach China geschickt worden, schilderte der Vorsitzende Richter. Noch vor seiner Ankunft seien zwei weitere Laser bestellt worden.
Die Angeklagten hätten auf lukrative Folgeaufträge gehofft. Das Unternehmer-Paar muss nun jeweils 40.000 Euro Geldauflage an den Staat zahlen. Sie hätten eine Firma betrieben, die sich um den Technologietransfer von Deutschland nach China gekümmert habe. Heute lebten beide von Sozialleistungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.